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05.10.1723 |
Tod des Werschauer Lehrers Thönges Weyer. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Werschau ; |
; |
Schule (W) ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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Weyer, Thönges (Lehrer in W: 1697-1718) ; |
Lehrer ; |
Tod ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 09.1 Schule - Lehrer ; |
; |
Schulchronik Werschau ; |
05.10.1872 |
Der Gemeinderat von Werschau beschließt in seiner Sitzung zusammen mit dem Feldgericht, dass nach der Aussaat eine Vergiftung der Mäuse beginnen soll; hier stellt die Gemeinde 25 M zur Verfügung. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeinderat ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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; |
Sonstiges ; |
Mäusevergiftung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 20.5 Sonstiges - Wetter, Missernten, Plagen ; |
; |
Protokolle Gemeinderatssbeschlüsse Werschau 1870-1905 ; |
05.10.1924 |
Die Gemeindevertretung Werschau beschließt in ihrer Sitzung, einen Teil der Dorfstraßen und Rinnen, sowie den Oberbrecher-, Neesbacher- und Niederbrecher Weg instand zu setzten und zu befestigen. Die Arbeiten sollen als Notstandsarbeiten durch hiesige Erwerbslose ausgeführt werden. Das Material soll aus Gemeindegruben entnommen werden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Werschau ; |
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Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Notstandsmaßnahmen ; Gemeindevertretungssitzung - Beschluss ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 11.5 Bauwerke - Verkehr/Versorgung/Entsorgung ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
05.10.1952 |
Die Gemeindevertretung Werschau beschäftigt sich in ihrer Sitzung mit der Gestaltung der Schuleinweihungsfeierlichkeiten; Lehrer Schmitt erläuterte die Planung. Für die geladenen Gäste soll Kuchen bei den hiesigen Bäckern bestellt und bei Rörig Kaffee gekocht werden. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Werschau ; |
Schule (W) ; |
Gemeinde Werschau - Gemeindevertretung ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
|
; |
Schulwesen - Bauwerk/Gebäude ; |
Bauwerk/Gebäude - Einweihung ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 11.3 Bauwerke - Schule ; |
; |
Beschlüsse Gemeindevertretung Werschau ; |
05.10.2000 |
Die von der Gemeindevertretung Brechen am 21.06.2000 beschlossene und dem Regierungspräsidium zur Genehmigung vorgelegte Änderung des Flächennutzungsplans Bereich "Südliche Ortsanbindung Werschau” im Ortsteil Werschau wird dort per Verfügung (AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01.Brechen -1- die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Ortsanbindung Werschau”) genehmigt. | >Details |
Ort |
Örtlichkeit |
Institution |
|---|---|---|
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Brechen ; Werschau ; |
Südliche Ortsanbindung Werschau ; |
Gemeinde Brechen ; |
Person |
Deskriptor |
Schlagwörter |
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; |
Straßenbau/-erneuerung ; |
Flächennutzungsplan ; |
Themenfelder |
weiterführende Links |
Quelle |
| 04.2 Infrastruktur - Baugebiete, Industrieansiedlung ; |
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Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 19.10.2000, S. 03: Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Flächennutzungsplanänderung Bereich Ortsanbindung Werschau” im Ortsteil Werschau, Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Genehmigung. ; |
| > ausführlichere Ereignisbeschreibung |
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Bauleitplanung der Gemeinde Brechen - hier: Flächennutzungsplanänderung Bereich "Ortsanbindung Werschau” im Ortsteil Werschau, Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Genehmigung Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Brechen am 21. Juni 2000 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Südliche Ortsanbindung Werschau” im Ortsteil Werschau ist dem Regierungspräsidium Gießen gern. § 6 Baugesetzbuch (BauGB) zur Genehmigung vorgelegt worden. Das Regierungspräsidium hat mit Verfügung vom 05.10.2000 - AZ.: III 32.2 - 61 d 04/01.Brechen -1- die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Ortsanbindung Werschau” genehmigt. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich "Ortsanbindung Werschau” rechtskräftig und wird zu jedermanns Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Brechen, Zimmer 11, während der Dienststunden bereitgehalten. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BGBl. I.S. 2253) bezeichneten Verfahrens- und Form Vorschriften nur beachtlich ist, wenn sie gern. § 215 BauGB innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel oder Abwägungen sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Brechen, 11.10.2000 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brechen Königstein, Bürgermeister (Quelle: Inform. Informationsblatt für die Gemeinde Brechen, 19.10.2000, S. 03) |
(01.07.2026) Allgemeiner Umweltschutzverband e. V. (vormals: "Aktion Umweltschutz")
(13.06.2026) Heft 25: St. Maximin und Niederbrechen. Eine historische Spurensuche (2026), 28 S.
(03.06.2026) Heft 24: 1901 - 2026: 125 Jahre Pfarrkirche St. Maximin Niederbrechen (2026), 60 S.
(29.01.2026) Feuerwehr Brechen
(12.01.2026) 1875 – 2025: 150 Jahre Eisenbahn in der Gemeinde Brechen
(12.01.2026) "Die Bahn schenkt Ihnen eine Stunde"
(12.01.2026) Nachweis jüdischer Einwohner in Niederbrechen 1542 - 1724
(12.01.2026) Jüdische Einwohner in Oberbrechen bis 1918
(12.01.2026) 01.0 ältere Geschichte bis 1918 - allgemein
(12.01.2026) 01.1 ältere Geschichte - bis 771 (Frühgeschichte)
Hinweis
OnlineChronikBrechen ist trotz der Fülle der bereits enthaltenen Ereignisse inhaltlich im Aufbau begriffen. Es werden weiterhin Quellen nach relevanten Ereignissen ausgewertet und für die Datenbank aufbereitet sowie Themenbeiträge für das digitale Archiv („Themen“) erstellt.
D.h. die Aufstellung der Ereignisse (auch wichtigen!) und Themenbeiträge ist keineswegs abgeschlossen, zumal auch aktuelle Geschehnisse nach und nach mit aufgenommen werden.
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